Zur Infomation ein Schreiben des Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport: Es wurde den niedersächischen Waffenbehörden empfohlen bei Waffenaufbewahrungskontrollen das Urteil des OVG Münster nicht als Maßstab anzuwenden.
Zur Infomation ein Schreiben des Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport: Es wurde den niedersächischen Waffenbehörden empfohlen bei Waffenaufbewahrungskontrollen das Urteil des OVG Münster nicht als Maßstab anzuwenden.